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Bürgerinitiative für

Lebensqualität und

Umweltschutz

BLU

Die Initiative für lebenswertes und gesundes Wohnen

Schutz vor weiterer Zerstörung

und Beschädigung von Eigentum

News

Auguste Victoria schürt die Angst vor Bergbau-Schäden und mangelhafter Regulierung

Info-Abend in Lippramsdorf 


2015 war Schicht im Schacht der Zeche Auguste Victoria. Ein Ende der Bergbau-Schäden indes ist nicht abzusehen. In Lippramsdorf gaben Experten wichtige Tipps zur Schadensregulierung.
von Ingrid WielensLippramsdorf 31.08.2018

Die Zeche Auguste Victoria in Marl wurde schon vor knapp drei Jahren dichtgemacht. Mit den Folgen des Steinkohlebergbaus haben die Menschen in der Umgebung aber auf unabsehbare Zeit zu kämpfen: Mauerrisse, Schiefstellung von Gebäuden, Rohrbrüche – die Liste möglicher Schäden ist noch viel länger. Auch die Bürger in Lippramsdorf bekommen die sogenannten bergbaulichen Einflüsse hautnah zu spüren. Dass sie sich große Sorgen machen, wurde am Donnerstagabend bei der Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative für Lebensqualität und Umweltschutz (BLU) im Restaurant Himmelmann deutlich. Gut 80 Menschen füllten den Saal.
 
Schlichtungsstelle als letzte Instanz vor Gerichtsverfahren 
Zu Fragen der künftigen Bergschadenregulierung war Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW beim Regionalverband Ruhr in Essen, eingeladen. Diese ist bei Streitigkeiten mit der Ruhrkohle Aktiengesellschaft (RAG) wegen Bergschadensregulierungen die letzte Instanz vor einem gerichtlichen Verfahren. Klaus Wagner vertrat den Landesverband der Bergbaubetroffenen (LVBB).

Jochem von der Heide gab wichtige Tipps zum Schlichtungsverfahren. © Foto:Ingrid Wielens
 
Dass ein Schlichtungsverfahren durchaus Sinn macht, verdeutlichte Jochem von der Heide. 2017 seien 119 Verfahren geführt worden, in 108 Fällen stimmte die RAG zu. In 71 Fällen kam es dabei zum Vergleich. Im Jahr zuvor gab die RAG bei 113 Verfahren 99-mal ihre Zustimmung – bei 52 Vergleichen.
 
Regulierungsangebote überprüfen lassen 
2018 allerdings brechen diese Zahlen plötzlich ein – lediglich 37 Verfahren führte die Schlichtungsstelle noch durch. Von der Heide äußerte seine Vermutung zunächst vorsichtig: Möglicherweise versuche die RAG neuerdings, mit abschließenden und endgültigen Regulierungsangeboten Schlichtungsverfahren zu vermeiden. Dann wurde der Schlichter deutlich: „Es besteht der Verdacht, dass die RAG Ihnen Ihre Zustimmung mit einer Abschlussregelung abkaufen will.“ Er warnte eindringlich: „Lassen Sie ein solches Angebot der RAG von einem Interessenvertretungsverband überprüfen.“

Klaus Wagner vertrat den Landesverband der Bergbaubetroffenen (LVBB). © Foto:Ingrid Wielens

 
Viele Betroffene vermuteten ohnehin schon, „dass die RAG sich zunehmend aus der Verantwortung stehlen will“, erklärte dazu BLU-Vorstand Heinrich Stegemann. LVBB-Sprecher Wagner betonte aus Erfahrung: „Warten Sie nicht zu lange mit der Schadensregulierung – es wird nicht besser werden.“
 
Kostenfreie Information durch neutrale Instanz 
Jochem von der Heide hob die Vorteile der Schlichtung hervor: „Durch die Anrufung der Schlichtungsstelle besteht die Möglichkeit, kostenfrei durch eine neutrale Instanz eine abschließende Information und Entscheidung darüber zu erhalten, ob ein Bergschaden vorliegt oder nicht“, sagte er. Nach dem Ende des Kohle-Abbaus gebe es mindestens fünf bis sieben Jahre Nachsenkungen. „Erst danach spricht man von Bergruhe.“
 
Schäden durch Grubenwasser-Anhebungen unabsehbar 
BLU-Vorstand Stegemann und viele Lippramsdorfer beruhigt diese Aussicht aber ganz und gar nicht. Große Angst vor der geplanten Anhebung des Grubenwassers treibt sie um. Stegemann: „Das wird wahrscheinlich viel größere Schäden als der Kohle-Abbau verursachen.“ Masssive Erschütterungen oder PCB-verschmutztes Trinkwasser werden befürchtet. Aber auch der Sondermüll und bergbaufremde Abfall, der in den 80er-Jahren in den Steinkohlebergwerken „verklappt“ wurde, könnte an die Oberfläche gelangen.
So läuft das Schlichtungsverfahren Wird die Beschädigung eines Grundstücks oder eines Gebäudes durch den Bergbau vermutet oder gar durch einen Bausachverständigen oder Interessenverband als wahrscheinlich erachtet, muss zunächst Kontakt mit dem Bergwerksunternehmen aufgenommen werden (gebührenfreie Bergschadenshotline 0800 27 27 27 1). Es folgt eine Schadensbegutachtung durch das Bergwerksunternehmen. Falls der Geschädigte nicht mit der Schadensbeurteilung einverstanden ist, kann er sich an die Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW wenden. Diese nimmt Kontakt zum Bergwerksunternehmen auf. Je nach Entscheidung der Schlichtungsstelle kommt es zu einem Ortstermin, zur Bestellung eines Sachverständigen oder zum Verhandlungstermin. Für den Geschädigten ist das Verfahren kostenfrei. Der Übergang in ein (kostspieliges) Gerichtsverfahren ist jederzeit möglich. Ein Schlichtungsverfahren dauert im Schnitt sechs bis sieben Monate.

Ziele der BLU:

Steinkohlekraftwerke

Verhinderung zusätzlicher Belastungen durch weitere Steinkohlekraftwerke

Schutz von Eigentum

Schutz von Eigentum vor weiterer Zerstörung und Belastung

Umweltschäden

Verhinderung von Gesundheitsgefährdung und Umweltschäden

Bodenbelastung

Ermitteln und Aufzeigen der Bodenbelastung

Trink- und Brunnenwasserbelastungen

Verhinderung weiterer Trink- und Brunnenwasserbelastungen durch Schadstoffe

Ernährungskreislauf

Verhinderung weiterer Belastungen des Ernährungskreislaufes durch Schadstoffe

Kohleabbau

Verhinderung weiteren Kohleabbaus und dessen Auswirkungen unter bewohntem Gebiet

Öffentliche Infrastruktur

Bewahren der öffentlichen Infrastruktur, z. B.: Straßen, Entwässerungskanäle, Kindergärten, Schulen, Kirchen, Friedhöfe

Erholungsgebiete

Erhalt von Erholungsgebieten

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