Bürgerinitiative für

Lebensqualität und

Umweltschutz

BLU

Die Initiative für lebenswertes und gesundes Wohnen

Schutz vor weiterer Zerstörung

und Beschädigung von Eigentum

Auszug aus dem Jahresbericht „Aktivitäten der BLU im Jahre 2012/13“ (Stand: 05.03.2013)

Engagement gegen den Kohleabbau unter bewohntem Gebiet

Der Kohleabbau durch die DSK/RAG unter Lippramsdorf war eine der Initialzündungen, die im Jahr 2008 zur Bildung der Bürgerinitiative BLU geführt hat.

Der Kohleabbau führt zu Bergsenkungen, Schäden an Gebäuden bis hin zu Totalschäden, Erdbeben, Gefährdung der Standsicherheit des Lippedeiches, Gefahr des Berstens von Gasleitungen und zu vielen anderen Beeinträchtigungen, die wiederum Wertverluste an Immobilien zur Folge haben.

Mit den Folgen des Kohleabbaus gehen eine Verminderung der Lebensqualität im Allgemeinen und eine Abnahme des Wohlbefindens der Betroffenen einher.

Die BLU versteht sich als Mahner und sie versucht, auf die DSK/RAG einzuwirken, damit diese zunächst die bisher oftmals mangelhafte Schadensabwicklung verbessert und eine Qualitätssicherung in der Schadensabwicklung mit der Folge der Gleichbehandlung aller Betroffenen einführt.

Die BLU hat sich mit der Fortführung des subventionierten Kohleabbaus des Bergwerkes Auguste Viktoria auf dem Gebiet von Haltern am See und Marl bis zum Jahr 2015 abgefunden.

Bedauerlicher Weise werden bis dahin die Bewohner von Lippramsdorf - und da besonders die Bewohner von Eppendorf und Tannenberg - noch viele Beeinträchtigungen erleiden und gravierende Schäden an ihren Häusern hinnehmen müssen.

Die Aufgabe für die BLU bleibt auch weiterhin, die Bewohner von Lippramsdorf und Umgebung aufzuklären, auf deren Rechte hinzuweisen und auf Anfrage bei Schadensregulierungen zu unterstützen.

Durch Abbau hervorgerufene Erderschütterungen
Der LVBB bemüht sich um eine Gleichstellung der Geschädigten in NRW mit den Geschädigten des Saarlandes. Aufgrund eines Urteils haben Geschädigte im Saarland Anrecht auf Entschädigung.
Wegen der tektonischen Gegebenheiten finden in unserem Bereich Erderschütterungen vergleichsweise nur in geringer Anzahl und Stärke statt.
Entschädigungswürdige Erschütterungsschäden sind deshalb hier nicht zu erwarten.

Durch Abbau hervorgerufene Schädigung von Abwassersystemen
Prüfung der Dichtheit von Abwassersystemen

Wenn die Schäden „eindeutig“ durch Bergbautätigkeiten verursacht worden sind, übernimmt die RAG die erforderliche Sanierung.
Der LVBB bemüht sich über die Anhörungsstelle um eine Präzisierung der Beurteilung und um allgemeingültigere Abwicklungsmodalitäten in Schadensfällen.
Über die Inhalte der endgültigen „Gesetze“ für die Durchführung der Kanalprüfungen privater Abwassersysteme wird im Landtag noch „gestritten“.
Es hat aber den Anschein, als würden in NRW nicht alle Hauseigentümer per Gesetz gezwungen werden, ihre Hausanschlüsse auf Undichtigkeiten zu überprüfen.
Es sieht eher danach aus, dass sich die Prüfung auf Gebäude/Grundstücke beschränkt, die sich in Trinkwasserschutzgebieten befinden.

Aktivitäten der BLU und Kontakte der BLU zur DSK/RAG in 2012
26.03.2012 Jahrestreffen 2012 der BLU mit der RAG auf dem BW Auguste Victoria
Dez. 2012 Korrespondenz mit der Bezirksregierung Arnsberg / Nulllinien
Korrespondenz mit der Landesregierung / Sachverständigenstatus
Korrespondenz mit dem Finanzamt / Einheitswertkorrektur.
09.04.2013 Jahrestreffen 2013 der BLU mit der RAG auf dem BW Auguste Victoria (in Vorbereitung).

Hilfestellung für Ratsuchende
Mit Zunahme des Bekanntheitsgrades der BLU und mit der Zunahme der Anzahl der Mitglieder hat die Bereitschaft und das Verlangen von Betroffenen/von Bergbaugeschädigten zugenommen, sich von der BLU helfen und beraten zu lassen.
Auf diesem Weg vermehren sich die Kontakte der BLU - besonders die der Mitglieder des Bergbauteams - zu den Entscheidungsträgern der DSK/RAG.
Dieser intensive Kontakt führte letztendlich zu der seit dem 29.07.2010 vorliegenden „Vereinbarung der BLU und der RAG zur Abwicklung von Bergschadensfällen“.

2012: aktive Begleitung mehrerer Geschädigter/Mitglieder der BLU durch Vertreter des Bergbau-Teams bei Verhandlungen mit der RAG, vornehmlich für die Durchsetzung von Forderungen im Zuge der Abwicklung von Bergschadensfällen.
Ergebnis: In allen bisherigen Fällen der Begleitung sind diese zur Zufriedenheit und zum Nutzen der Geschädigten ausgegangen.

Nachsuche der BLU nach Hilfe bei Vermessungsbüros und Sachverständigen
In aktuellen Bergschadensfällen sind 2012 in Abstimmung mit der RAG verschiedene Gutachter bestellt/in Anspruch genommen worden.
Die dadurch erzielten Ergebnisse waren im Sinne der Betroffenen.
Trotzdem: auch der Einsatz von Gutachtern garantiert keine 100 %ige Befriedigung der Geschädigten.

Leitfaden für Bergbaubetroffene
Es gibt noch immer das Bestreben der BLU, einen schriftlichen „Leitfaden für Bergbaubetroffene“ zu verfassen/zu erstellen.
Wegen der Komplexität des Themas ist das aber eine Mammut-Aufgabe und wahrscheinlich werden wir das Vorhaben auch nicht umfassend umsetzen können.
Trotzdem - oder gerade deshalb - legt das Bergbauteam bei seinen Aktivitäten die ideellen Inhalte eines solchen Leitfadens so weit wie nur irgend möglich in der Praxis bereits an.

Kontakte zu anderen Bürgerinitiativen
Wir haben einen hervorragenden Kontakt zu anderen Bürgerinitiativen, denn auch hier heißt das Motto: „Nur zusammen sind wir stark!“
Alle diese befreundeten Bürgerinitiativen sind auch Mitglied im LVBB.

Kontakte zum und Mitarbeit im Landesverband der Bergbaubetroffenen LVBB
Seit 2009 ist die BLU Mitglied im LVBB. Der LVBB ist seit 2010 im Vereinsregister eingetragen. Die BLU war aktiv an der Veränderung der Vereinsstruktur beteiligt.

Lambert Kleine Stegemann ist Mitglied des Vorstandes. Manfred Pinkert ist Beisitzer und Manfred Weid ist Kassenprüfer.

2012 Vertreter der BLU nehmen regelmäßig an den Vorstandssitzungen des LVBB teil.
Diese finden in der Regel jetzt in Kirchhellen statt.
28.01.2012 Teilnahme an der JHV des LVBB in Bottrop-Kirchhellen
26.01.2013 Teilnahme an der Landesversammlung des LVBB in Mettingen

Der Verband ist jetzt sehr aktiv, und er hat im Verlauf der Jahre seine Kontakte zu politischen Parteien auf Landesebene intensiviert.

Erklärte Ziele des LVBB sind u.a.
- Einflussbegrenzung der Bergbaulobby
- Verhinderung weiteren Kohleabbaus
- Novellierung des Bundesbergbaugesetzes mit dem Ziel der Gleichstellung von Bergbaubetreibern und Bergbaubetroffenen
- Schutz der Eigentumswerte und marktwertorientierte Entschädigungsleistungen für Bergschäden.

Vertreter des LVBB sind auch 2012 von der Schlichtungsstelle zur Bergschadenregulierung zu mehreren Schlichtungsverfahren als ordentliche Beisitzer berufen worden.

Im Jahre 2012 (bis 01.11.2012) sind 70 Schlichtungsverfahren durchgeführt worden. 64 Verfahren wurden abgeschlossen, 2 Fälle wurden wegen Verjährung nicht angenommen, in einem Fall handelte es sich offensichtlich um einen Bauschaden und 3 Fälle sind noch in der Verhandlung.
Bei den 64 Verfahren belief sich die verhandelte Schadenssumme auf zusammen 471.940,-- €.
In 95 % der Fälle wurden in der Schlichtung höhere Entschädigungen vereinbart, als vorher von der RAG angeboten.
Der LVBB bemüht sich, tatkräftig auch durch die BLU unterstützt, um einen ständigen Sitz im Unterausschuss Bergbau im Landtag.

Sonstige Aktivitäten der BLU im Zusammenhang mit dem Bergbau
Durch den beschlossenen Ausstieg aus dem subventionierten Kohleabbau in unserer Region sind keine spektakulären Aktionen mehr angesagt.
Unsere Aufgabe bleibt aber weiterhin, wachsam zu sein und im Rahmen unserer Möglichkeiten die Aktivitäten der RAG zu beobachten und zu kommentieren.
Wichtig ist dabei auch die Frage: “Was passiert nach dem Ende des aktiven Bergbaus?“

Ziele der BLU:

Steinkohlekraftwerke

Verhinderung zusätzlicher Belastungen durch weitere Steinkohlekraftwerke

Schutz von Eigentum

Schutz von Eigentum vor weiterer Zerstörung und Belastung

Umweltschäden

Verhinderung von Gesundheitsgefährdung und Umweltschäden

Bodenbelastung

Ermitteln und Aufzeigen der Bodenbelastung

Trink- und Brunnenwasserbelastungen

Verhinderung weiterer Trink- und Brunnenwasserbelastungen durch Schadstoffe

Ernährungskreislauf

Verhinderung weiterer Belastungen des Ernährungskreislaufes durch Schadstoffe

Kohleabbau

Verhinderung weiteren Kohleabbaus und dessen Auswirkungen unter bewohntem Gebiet

Öffentliche Infrastruktur

Bewahren der öffentlichen Infrastruktur, z. B.: Straßen, Entwässerungskanäle, Kindergärten, Schulen, Kirchen, Friedhöfe

Erholungsgebiete

Erhalt von Erholungsgebieten

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