Bürgerinitiative für

Lebensqualität und

Umweltschutz

BLU

Die Initiative für lebenswertes und gesundes Wohnen

Schutz vor weiterer Zerstörung

und Beschädigung von Eigentum

Auszug aus dem Jahresbericht ‚Aktivitäten der BLU im Jahre 2016/17' (Stand: 27.04.2017)

Gewinnung von unkonventionellem Gas
Gewinnung von Gas durch unkonventionelle (Fracking) und konventionelle Bohrung
Das Thema wurde auch im Jahr 2016 sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene kontrovers diskutiert. Nach unserer Einschätzung ist es bisher aber immer noch nicht zu einer eindeutigen und unmissverständlichen Aussage, geschweige denn zu einer gerichtsfesten Festlegung in Bezug auf die Gasgewinnung mit Hilfe unterschiedlicher Gewinnungstechniken durch die Politik gekommen.

 

Auszug aus dem Jahresbericht ‚Aktivitäten der BLU im Jahre 2015/16 (Stand: 14.04.2016)

Gewinnung von unkonventionellem Gas
Das Thema wurde auch im Jahr 2015 sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene kontrovers diskutiert. Laut letzten Presseverlautbarungen soll per Gesetz festgeschrieben werden, dass in Bergbaubereichen und in Trinkwassereinzugsbereichen nicht gefrackt werden darf/werden wird.
Das hindert Interessenverbände nicht, nun Anträge zum Probebohren zur Aufsuchung von konventionellen Gas an die zuständige Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.
Dabei unterbleibt die transparente Beschreibung, wie die Bohrwässer entsorgt und wie Flächenverbrauch und Flächenzerstörung bewertet werden sollen.

 

Auszug aus dem Jahresbericht ‚Aktivitäten der BLU im Jahre 2014/15‘ (Stand: 15.04.2015)

Gewinnung von unkonventionellem Gas
Das Thema wurde auch im Jahr 2014/15 sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene kontrovers diskutiert.
Laut Presseverlautbarung im März 2015 soll per Gesetz festgeschrieben werden, dass in Bergbaubereichen und in Trinkwassereinzugsbereichen nicht gefrackt werden darf/werden wird.
Uns ist es gelungen, mit Klaus Friedrichs, Oliver Kalusch und Thorben Gruhl BI-Vertreter für das wissenschaftliche Begleitgremium des NRW-Dialogprozesses zu benennen.

In der Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion im Kreishaus Recklinghausen (Organisatoren MDB Michael Groß und MDB Frank Schwabe) am Freitag, den 27.03.2015, wurde klar, dass das Thema durch die Bundesregierung doch noch nicht so eindeutig entschieden wurde, wie in den Medien berichtet und suggeriert.
In der Veranstaltung äußerten sich die Vertreter der IG Bergbau Chemie und Energie, Herr Franz-Gerd Hörnchemeyer, und des Wirtschaftsverbandes Erdöl u. Erdgasgewinnung e.V., Herr Dr. Hartmut Pick, als einzige vehement für die Durchführung von Fracking in Deutschland.

 

Auszug aus dem Jahresbericht 'Aktivitäten der BLU im Jahre 2013/14' (Stand: 24.03.2014)

Gewinnung von unkonventionellem Gas
Die Diskussion zum Thema der Gewinnung von unkonventionellem Gas mit der Methode des Frackens ist nicht wirklich beendet. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen in den Ländern der EU, in den einzelnen Bundesländern der BRD und in den verschiedenen Gremien der Politik und den politischen Parteien.
Wie am Ende tatsächlich entschieden wird, scheint nach wie vor völlig offen zu sein.

In unserem Einzugsbereich ist die Anwendung dieser Fördermethode aus zwei Gründen besonders in Frage zu stellen:

Trinkwassergewinnung für Millionen von Einwohnern in NRW, besonders hervorzuheben ist hier die Wassergewinnung am Halterner Stausee
Vorhandene Vorschädigung des Gebirges durch bergbaubedingte Bergsenkungen
Hinweis: Nach Beendigung des Kohlebergbaus würde sich in unserer Region bei der Anmeldung, Anerkennung und Regulierung von Schadensfällen zwangsläufig immer die Streitfrage ergeben, wer der ursächliche Schadensverursacher gewesen ist, der Bergbau oder der Fracker.
Die BLU und auch der LVBB beobachten die Entwicklung aufmerksam und beide werden zu gegebener Zeit die von uns für richtig angesehene Position dazu einnehmen und formulieren!
Das träfe vor allem bereits schon im Fall der Genehmigung von Erkundungs- und Probebohrungen zu.

 

Auszug aus dem Jahresbericht 'Aktivitäten der BLU im Jahre 2012/13' (Stand: 05.03.2013)

Gewinnung von unkonventionellem Gas
Seit dem Jahr 2011 hat sich ein neues Tätigkeitsfeld mit Gefährdungspotential aufgetan: die unkonventionelle Förderung von Erdgas mit der Methode des „Frackens“.
Beim Fracken werden tiefliegende Gesteinsschichten mit Hilfe unter hohem Druck stehender Flüssigkeitsgemische aufgebrochen, um das im Gestein gebundene Gas zu gewinnen.
Die Flüssigkeitsgemische enthalten unter anderem auch toxische Stoffe und stellen somit eine Gefahr für die Kontaminierung des Grundwassers dar.
Im Raum Niedersachsen wird schon seit Jahren „gefrackt“ und mit dieser Methode Gas gewonnen.
Erstaunlich ist die Tatsache, dass - von der Bevölkerung weitgehend unbemerkt - die in Frage kommenden Flächen im Ruhrgebiet und im Münsterland bereits unter „Interessenten an eventueller Ausbeutung der Lagerstätten“ aufgeteilt worden sind.

In unserem Einzugsbereich ist die Anwendung dieser Fördermethode aus zwei Gründen besonders in Frage zu stellen:
- Trinkwassergewinnung für Millionen von Einwohnern in NRW.
- Vorhandene Vorschädigung des Gebirges durch bergbaubedingte Bergsenkungen.
Hinweis: Nach Beendigung des Kohlebergbaus würde sich in unserer Region bei der Anmeldung, Anerkennung und Regulierung von Schadensfällen zwangsläufig immer die Streitfrage ergeben, wer der ursächliche Schadensverursacher gewesen ist, der Bergbau oder der Fracker.

Interessant ist zu wissen, dass Frankreich Ende 2011 die Anwendung der Methode des Frackens gesetzlich verboten hat. In Deutschland ist die Genehmigung Ländersache.
Es ist nicht schwer zu erahnen, dass es sich hier um ein brisantes Thema und um weitreichende Entscheidungen handelt.
Deutschlandweit haben sich bereits Warner und Gegner formiert.
Die BLU und auch der LVBB beobachten die Entwicklung aufmerksam und beide werden zu gegebener Zeit die von uns für richtig angesehene Position dazu einnehmen und formulieren!
Das träfe vor allem auch im Fall der Genehmigung von Erkundungs- und Probebohrungen zu.
Zur Abklärung der möglichen Gefährdung für Mensch und Umwelt bei Anwendung des Verfahrens des Frackens sind 2011 von der Politik zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden.
NRW machte seine weiteren Entscheidungen in der Sache von dem Ergebnis der Gutachten abhängig. Die Gutachten liegen vor.

Auf der 13. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Haltern am See, die am 28.02.2013 stattfand, wurde das Thema „Fracking“ unter TOP 6 behandelt. Die Stadtverwaltung ist von der Landesregierung aufgefordert, Stellung zu nehmen zum
- Gutachten (Umwelteinwirkungen und Risikobewertung) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit vom August 2012
- Gutachten (Risikostudie) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes NRW vom September 2012.
Die im Ausschuss tätigen Ratsmitglieder wollen dazu eine Stellungnahme erarbeiten und diese auf der nächsten Sitzung des „Stadtentwicklungsausschuss“, am 07.04. 2013, verabschieden.
Dabei liegt das Augenmerk auf dem Schutz der Flächen der Trinkwassergewinnung und der Flächen des Trinkwassereinzugs auf Halterner Gebiet.
Die BLU ist der Ansicht, dass in die Stellungnahme darüber hinaus auch der Hinweis auf die Gefahr der möglichen Trinkwasserverseuchung durch die Wasserhaltung der untereinander verbundenen Bergwerke (Ewigkeitslasten) aufgenommen werden muss.
Die BLU hat dazu Kontakt mit Ratsvertretern aufgenommen.

Sonstige Aktivitäten der BLU im Zusammenhang mit dem Fracken
23.02.2012 14:00 Uhr im Ministerium MKULNV in Düsseldorf, Thema: „Fracking. Gutachten mit Risikostudie“.
Die BLU verzichtet wegen der begrenzten Teilnehmerzahl zu Gunsten gefährdeterer BI’s auf Teilnahme.
25.02.2012 BUND/BI- Veranstaltung zum Thema „Gasfracking“ in Dortmund
29.09.2012 Fachtagung „Risikotechnologie Fracken“ in Dortmund.
28.02.2013 Teilnahme an der 13. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Haltern am See.

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Auszug aus dem Jahresbericht 'Aktivitäten der BLU im Jahre 2011/12' (Stand: 19.02.2012)

In jüngster Vergangenheit sind in den Medien Veröffentlichungen von Informationen zum Thema 'unkonventionelle Förderung von Erdgas durch Fracking' erschienen.

Da das Fracken im Wesentlichen eine bergbauliche Tätigkeit darstellt und dem Bergrecht unterliegt, wird das Thema hier unter dem Menüpunkt 'Bergbau' behandelt.

Beim Fracken werden tiefliegende Gesteinsschichten mit Hilfe unter hohem Druck stehender Flüssigkeitsgemische aufgebrochen, um das im Gestein gebundene Gas zu gewinnen. Die Flüssigkeitsgemische enthalten unter anderem auch toxische Stoffe und stellen somit eine Gefahr für die Kontaminierung des Grundwassers dar.

Im Raum Niedersachsen wird schon seit Jahren „gefrackt“ und mit dieser Methode Gas gewonnen.

Erstaunlich ist die Tatsache, dass - von der Bevölkerung weitgehend unbemerkt - die in Frage kommenden Flächen im Ruhrgebiet und im Münsterland bereits unter „Interessenten an eventueller Ausbeutung der Lagerstätten“ aufgeteilt worden sind.

In unserem Einzugsbereich ist die Anwendung dieser Fördermethode aus zwei Gründen besonders in Frage zu stellen:

Trinkwassergewinnung für Millionen von Einwohnern in NRW
Vorhandene Vorschädigung des Gebirges durch bergbaubedingte Bergsenkungen
Hinweis: Nach Beendigung des Kohlebergbaus würde sich in unserer Region bei der Anmeldung, Anerkennung und Regulierung von Schadensfällen zwangsläufig immer die Streitfrage ergeben, wer der ursächliche Schadensverursacher gewesen ist, der Bergbau oder der Fracker.
Interessant ist es, zu wissen, dass Frankreich Ende 2011 die Anwendung der Methode des Frackens gesetzlich verboten hat. In Deutschland ist die Genehmigung Ländersache.

Zur Abklärung der möglichen Gefährdung für Mensch und Umwelt bei Anwendung des Verfahrens des Frackens sind 2011 von der Politik zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden.
NRW macht seine weiteren Entscheidungen in der Sache von dem Ergebnis der Gutachten abhängig.
Es ist nicht schwer zu erahnen, dass es sich hier um ein brisantes Thema und um weitreichende Entscheidungen handelt.

Deutschlandweit haben sich bereits Warner und Gegner formiert.

Die BLU und auch der LVBB beobachten die Entwicklung aufmerksam, und beide werden zu gegebener Zeit die für uns für richtig angesehene Position dazu einnehmen und formulieren!

Sonstige Aktivitäten der BLU im Zusammenhang mit dem Fracken:
08.04.2011 Teilnahme an der Veranstaltung der SPD im Kreishaus Recklinghausen zum Thema „Fracken“
16.09.2011 Teilnahme am Vernetzungstreffen „Fracken“ in Münster
26.09.2011 Teilnahme an der Veranstaltung „Fracken“ im Bergamt Dortmund auf Einladung der Bezirksregierung
23.02.2012 14:00 Uhr im Ministerium MKULNV in Düsseldorf
Thema „Fracking. Gutachten mit Risikostudie“
Die BLU verzichtet wegen der begrenzten Teilnehmerzahl zu Gunsten gefährdeterer BI’s
auf die Teilnahme.
25.02.2012 BUND/BI-Veranstaltung zum Thema „Gasfracking“ in Dortmund.

Ziele der BLU:

Steinkohlekraftwerke

Verhinderung zusätzlicher Belastungen durch weitere Steinkohlekraftwerke

Schutz von Eigentum

Schutz von Eigentum vor weiterer Zerstörung und Belastung

Umweltschäden

Verhinderung von Gesundheitsgefährdung und Umweltschäden

Bodenbelastung

Ermitteln und Aufzeigen der Bodenbelastung

Trink- und Brunnenwasserbelastungen

Verhinderung weiterer Trink- und Brunnenwasserbelastungen durch Schadstoffe

Ernährungskreislauf

Verhinderung weiterer Belastungen des Ernährungskreislaufes durch Schadstoffe

Kohleabbau

Verhinderung weiteren Kohleabbaus und dessen Auswirkungen unter bewohntem Gebiet

Öffentliche Infrastruktur

Bewahren der öffentlichen Infrastruktur, z. B.: Straßen, Entwässerungskanäle, Kindergärten, Schulen, Kirchen, Friedhöfe

Erholungsgebiete

Erhalt von Erholungsgebieten

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